Fiktive Abrechnung: Was ist das – und wann lohnt sie sich wirklich?
Nach einem Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht in die Werkstatt geben. Mit der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den Reparaturkostenbetrag direkt ausgezahlt – und entscheiden selbst, was damit passiert.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung bedeutet: Sie lassen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren, sondern rechnen den Schaden auf Basis des Gutachtens ab. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt Ihnen den im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturbetrag direkt aus.
Wann ist das möglich?
Die fiktive Abrechnung ist bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich Ihr gutes Recht (§ 249 BGB). Voraussetzungen:
- Ein unabhängiges Kfz-Gutachten wurde erstellt
- Der Schaden liegt unter dem Wiederbeschaffungswert (kein wirtschaftlicher Totalschaden)
- Das Fahrzeug ist mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz
Wie viel Geld erhalte ich?
Sie erhalten den Nettobetrag der Reparaturkosten laut Gutachten – ohne Mehrwertsteuer. Typisches Beispiel:
- Reparaturkosten laut Gutachten: 3.000 € brutto
- Nettobetrag: ca. 2.521 €
- → Sie erhalten 2.521 € direkt ausgezahlt
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung lohnt sich besonders wenn:
- Das Auto noch fahrbereit ist und nur kosmetische Schäden hat
- Sie das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen wollten
- Sie günstig bei einem Bekannten reparieren können
Was sind die Risiken?
Wenn Sie fiktiv abrechnen und das Fahrzeug später doch reparieren lassen, können Sie die Mehrwertsteuer nachfordern. Wenn Sie das Auto unrepariert verkaufen, darf die Versicherung u.U. nur den tatsächlich entstandenen Wertverlust erstatten.
Fazit: So gehen Sie vor
- Unfall passiert – Schuldner ist klar
- Unabhängigen Gutachter beauftragen (kostenlos für Sie)
- Gutachten erhalten und entscheiden: reparieren oder fiktiv abrechnen?
- Bei der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachtens abrechnen
Bei Gutachten NOW erklären wir Ihnen direkt beim Termin, welche Abrechnungsform sinnvoller ist – kostenlos und unverbindlich.