Merkantiler Minderwert: Was ist das und wie viel steht Ihnen zu?
Selbst nach perfekter Reparatur ist Ihr Auto weniger wert als vorher – weil es einen Unfallschaden in der Geschichte hat. Dieser Wertverlust heißt merkantiler Minderwert – und Sie haben Anspruch darauf.
Was ist der merkantile Minderwert?
Der merkantile Minderwert (auch: technischer Minderwert) bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz fachgerechter Reparatur verbleibt. Der Grund: Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufspreis als ein unfallfreies vergleichbares Fahrzeug – auch wenn es technisch einwandfrei repariert wurde.
Wer hat Anspruch auf merkantilen Minderwert?
Grundsätzlich jeder Unfallgeschädigte bei Fremdverschulden. Es gibt jedoch Einschränkungen: Bei sehr alten Fahrzeugen (in der Regel über 5–7 Jahre und über 100.000 km) oder bei Fahrzeugen mit bereits sehr niedrigem Marktwert kann der Anspruch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein – da der Markt bei solchen Fahrzeugen weniger sensibel auf Unfallschäden reagiert.
Wie wird der merkantile Minderwert berechnet?
Es gibt verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden. Die bekannteste ist die Methode nach Halbgewachs, die unter anderem Fahrzeugwert, Schadenshöhe und Fahrzeugalter berücksichtigt. Ein erfahrener KFZ-Sachverständiger wendet die juristisch anerkannte Methode an und dokumentiert den Minderwert verbindlich in seinem Gutachten.
Typische Beträge
Je nach Fahrzeugwert und Schadensumfang liegt der merkantile Minderwert typischerweise bei 3–15% des Fahrzeugwertes. Bei einem Fahrzeug im Wert von 20.000 € und einem mittleren Unfallschaden können das schnell 1.000–3.000 € sein, die Ihnen zustehen.
Was tun, wenn die Versicherung den Minderwert ablehnt?
Die Ablehnung ist in vielen Fällen unzulässig. Widersprechen Sie schriftlich und legen Sie das Gutachten vor. In strittigen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht schnell Abhilfe schaffen.
Fazit
Lassen Sie den merkantilen Minderwert immer von einem unabhängigen Gutachter ermitteln und in das Gutachten aufnehmen – viele Geschädigte verschenken so mehrere tausend Euro, weil sie diesen Anspruch nicht kennen.