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Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Schadensregulierung

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Worauf haben Sie Anspruch?

22. März 2026
6 Minuten Lesezeit
Gutachten NOW

Bei einem Unfall mit Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu – aber wie viel? Und wer zahlt? Wir erklären die Grundlagen.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld (§ 253 BGB) entschädigt körperliche und seelische Schäden. Es gibt keine feste Tabelle – Gerichte orientieren sich an Urteilsdatenbanken.

Typische Beträge

  • Schleudertrauma Grad I: 500–2.000 Euro
  • Schleudertrauma Grad II–III: 2.000–10.000 Euro
  • Knochenbrüche: 3.000–20.000 Euro
  • Dauerschäden: 50.000 Euro und mehr

Wer zahlt?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – gesetzlich mindestens 7,5 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden.

Keine vorschnellen Vergleiche!

Versicherungen bieten oft schnell eine Pauschalzahlung an. Lehnen Sie ab, bis das Ausmaß der Verletzungen vollständig bekannt ist.

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