Schadensregulierung
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Worauf haben Sie Anspruch?
22. März 2026
6 Minuten Lesezeit
Gutachten NOW
Bei einem Unfall mit Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu – aber wie viel? Und wer zahlt? Wir erklären die Grundlagen.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld (§ 253 BGB) entschädigt körperliche und seelische Schäden. Es gibt keine feste Tabelle – Gerichte orientieren sich an Urteilsdatenbanken.
Typische Beträge
- Schleudertrauma Grad I: 500–2.000 Euro
- Schleudertrauma Grad II–III: 2.000–10.000 Euro
- Knochenbrüche: 3.000–20.000 Euro
- Dauerschäden: 50.000 Euro und mehr
Wer zahlt?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – gesetzlich mindestens 7,5 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden.
Keine vorschnellen Vergleiche!
Versicherungen bieten oft schnell eine Pauschalzahlung an. Lehnen Sie ab, bis das Ausmaß der Verletzungen vollständig bekannt ist.