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Autounfall auf der Straße – wer zahlt den Gutachter?
Schadensregulierung

Wer zahlt den Gutachter bei 100% Unschuld?

22. März 2026
5 Minuten Lesezeit
Gutachten NOW

Sie hatten keine Schuld am Unfall – und trotzdem fragen Sie sich: Wer übernimmt die Kosten für das KFZ-Gutachten? Die Antwort ist eindeutig: Die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wir erklären, wie das funktioniert.

Das Wichtigste vorab: Als Unschuldiger zahlen Sie nichts

Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und den Unfall nicht verursacht haben, haben Sie ein gesetzliches Recht auf ein unabhängiges KFZ-Gutachten – vollständig auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Das ist in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 249 BGB) und die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) klar geregelt.

Rechtsgrundlage: § 249 BGB

Nach § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der schadensbegründende Umstand nicht eingetreten wäre. Das bedeutet: Alle Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, trägt der Verursacher bzw. dessen Versicherung. Der BGH hat mehrfach bestätigt (u.a. BGH VI ZR 67/06), dass die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen dazu gehören – sofern der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt.

Ab wann besteht das Recht auf ein Gutachten?

Laut BGH gilt: Bei einem Fahrzeugschaden über ca. 700–750 Euro haben Sie als Geschädigter das Recht, auf Kosten des Unfallverursachers ein Sachverständigengutachten einzuholen. Bei kleineren Bagatellschäden kann ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichen.

Was, wenn die Versicherung sich querstellt?

Manchmal versucht die gegnerische Versicherung, die Gutachterkosten zu kürzen oder ganz abzulehnen – das ist jedoch in der Regel unzulässig. Als Unfallgeschädigter können Sie die Zahlung notfalls gerichtlich durchsetzen. Gutachten NOW übernimmt die komplette Kommunikation mit der Versicherung und stellt sicher, dass Ihr Gutachten vollständig erstattet wird.

Was sollten Sie direkt nach dem Unfall tun?

  • Fotos am Unfallort machen (Schäden, Kennzeichen, Situation)
  • Daten des Unfallverursachers notieren
  • Polizei rufen, wenn nötig
  • Sofort Gutachten NOW anrufen – wir kommen zu Ihnen
  • Kein Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, bevor ein Gutachten vorliegt

Fazit

Bei 100% Unschuld zahlen Sie als Geschädigter keinen Cent für das Gutachten. Die Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall – wir regeln den Rest.

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