Wer zahlt den Gutachter bei unverschuldetem Unfall?
Als Unfallopfer ohne eigene Schuld zahlen Sie den Gutachter nicht selbst – die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Aber es gibt Fallstricke, die teuer werden können.
Die kurze Antwort
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie als Geschädigter den Gutachter nicht selbst. Die Kosten für das Kfz-Gutachten gehören zum Schadensersatz und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Rechtsgrundlage: § 249 BGB und die ständige Rechtsprechung des BGH.
Was genau wird erstattet?
Die gegnerische Versicherung muss folgende Kosten vollständig tragen:
- ✅ Gutachterkosten (vollständig)
- ✅ Anwaltskosten (wenn Sie einen Anwalt einschalten)
- ✅ Abschleppkosten
- ✅ Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- ✅ Reparaturkosten (oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden)
- ✅ Merkantiler Minderwert
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja – das ist Ihr ausdrückliches Recht. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen. Ein versicherungsnaher Gutachter hat andere Interessen als Sie.
„Der Geschädigte kann im Rahmen des Schadensersatzes einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen.“ – BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06
Was ist, wenn die Versicherung kürzt?
Versicherungen kürzen Gutachterkosten manchmal mit der Begründung, die Rechnung sei „überhöht“. Das ist häufig rechtswidrig. So gehen Sie vor:
- Nicht einfach hinnehmen – schriftlich widersprechen
- Den Gutachter informieren – oft übernimmt er die Verfolgung selbst
- Anwalt einschalten – die Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung
Fazit: So läuft es ab
- Unfall – Polizei rufen, Fotos machen
- Gutachten NOW anrufen: 0170 145 01 01
- Wir kommen zu Ihnen, erstellen das Gutachten
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie zahlen nichts